(Stand Mai 2008)
Marleen Schaumberger
§ 1 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Die Teilnahme setzt die vorherige ordnungsgemäße Ausfüllung und Unterzeichnung des Anmeldeformulars voraus. Die Teilnahme beginnt immer mit Lehrgangsbeginn auch bei späterem Einstieg. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Daten des/der Teilnehmer(in), im folgenden “TN”, werden EDV-gestützt bearbeitet.
Anmeldungen zu den Veranstaltungen werden dem Eingang nach aufgenommen.
Nach dem Meldeschluss oder bei Überschreitung der Teilnehmerzahl ist keine Gewähr mehr für die Aufnahme gegeben.
Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Lehrgangs- bzw. der Kursgebühr.
§ 2 Bezahlung / Kosten
Für die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen werden Gebühren / Kosten erhoben. Die Höhe der Gebühren / Kosten für die einzelnen Lehrgänge sind den Lehrgangsangeboten zu entnehmen oder ist im Verwaltungsbüro zu erfahren.
Die Gebühren / Kosten bestehen aus Anzahlung und Lehrgangsgebühren.
Die Anzahlung ist in voller Höhe bei der Anmeldung fällig.
Die Gebühren und Kosten sind im Voraus fällig, bei Maßnahmen die länger als 3 Monate dauern sind Einmalzahlung und Ratenzahlungen möglich. Ratenzahlungen oder abweichende Fälligkeitstermine müssen gesondert vereinbart werden.
Die Kursgebühr ist fällig bei Beginn des Kurses. Ein Rabatt ist nur auf ein bestimmtes Angebot bei Zahlung zu einem bestimmten Termin hin möglich. Ratenzahlungen sind nur per Bankeinzugsverfahrenmöglich.
§ 3 Kündigung des Vertrages
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn einer Leistung kündigen. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kündigungserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei der Postanschrift der Marleen Schaumberger, Neerstedter Str. 10, 26197 Großenkneten OT Westrittrum.
Kündigt der Kursteilnehmer oder erscheint der Kursteilnehmer nicht zum Lehrgang, trägt er die Gebühren des Kurses, es sei denn, Marleen Schaumberger ist infolge der fehlenden Teilnahme kein oder nur geringer Schaden entstanden. Ersparte Aufwendungen hat sich Marleen Schaumberger anrechnen lassen.
§ 4 Haftung von Marleen Schaumberger
Gegen alle Unfälle während der Unterrichtszeit ist der/die TN im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung von Marleen Schaumberger versichert, soweit die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist.
Marleen Schaumberger haftet für Personen- und Sachschäden nur bei grober Fahrlässigkeit sowie bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten, im übrigen haftet Frau Schaumberger nicht.
